Download AGB (pdf)
Download BGB (pdf)
Allgemeine Geschäftsbedingungen für IT-Seminare der next
step GmbH, Stuttgart (Stand 07/2003)
Die next step GmbH in Stuttgart, nachfolgend „next step“, erbringt
Leistungen (Kurse, Seminare, kundenspezifische Schulungen und
Qualifizierungsprogramme usw. nachfolgend: Schulungen)
ausschließlich zu den nachstehenden Allgemeinen
Geschäftsbedingungen.
1. Anmeldungen
1.1 Anmeldungen zu Schulungen können telefonisch, schriftlich oder
per email vorgenommen werden. Jede Anmeldung wird von next step
schriftlich bestätigt und ist spätestens mit der schriftlichen
Bestätigung durch next step für beide Teile verbindlich.
2. Preise
2.1 Es gelten die Preise der jeweils zum Zeitpunkt der Anmeldung
zur Schulung bzw. der im Angebot oder bestehenden
Rahmenvereinbarung aufgeführten Preise. Eine Preisliste kann
jederzeit bei next step angefordert werden.
2.2 Soweit nicht gesondert vereinbart, schließen die Preise für
Schulungen die erforderlichen Schulungsunterlagen sowie die
notwendige Nutzung der technischen Einrichtungen und Systeme in den
Bildungszentren mit ein.
2.3 Im Übrigen sind alle sonstigen Kosten im Zusammenhang mit der
Teilnahme an einer Schulung, wie beispielsweise Fahrt-,
Verpflegungs- und Übernachtungskosten, vom Kunden selbst zu tragen
(soweit vertraglich nicht anders vereinbart).
2.4 Eine nur zeitweise Teilnahme an Schulungsveranstaltungen
berechtigt nicht zur Gebührenminderung.
2.5 Die Preise verstehen sich zuzüglich der jeweils gültigen
MwSt., es sei denn, die MwSt. ist nach ausdrücklicher Angabe in der
Preisliste bereits im ausgewiesenen Preis enthalten.
3. Fristen/Termine
3.1 Schulungstermine sind für den Kunden verbindlich. (siehe
jedoch 7.3). Soweit nicht anders schriftlich vereinbart, gilt im
Falle noch nicht im Auftrag festgelegter Schulungstermine, dass
seitens des Kunden diese so (zu üblichen Schulungszeiten) mit next
step fest zu legen sind, dass die Gesamtschulung innerhalb von 12
Monaten abgeschlossen sein wird.
3.2 Für Seminare, in deren Kosten die Prüfungsgebühren enthalten
sind, gilt, dass next step diese Prüfungen maximal bis drei Monate
nach Seminar-/Kursende in ihrem eigenen Testcenter bereitstellt und
einlöst. next step zahlt grundsätzlich keine Prüfungen, die in
einem anderen Testcenter abgelegt werden.
4. Selbststudienkurse/Kurspakete und Seminarreihen
4.1 Die Lieferung von Selbststudienkursen erfolgt zu den jeweils
im Zeitpunkt des Eingangs der Bestellung des Selbststudienkurs
gültigen Konditionen gemäß Katalog bzw. dem jeweiligen
Lizenzvertrag.
4.2 Kurspakete oder Seminarreihen wie z.B. Wochenendkurse können,
soweit nicht ausdrücklich anderweitig schriftlich vereinbart, nur
als Ganzes gekündigt werden (siehe unter 6. Kündigung). Es ist
daher auch bei Teilbelegung immer der Gesamtpreis fällig.
5. Zahlungsbedingungen
5.1 Die Schulungsgebühren sind nach Rechnungsstellung sofort ohne
jeden Abzug fällig. Dies gilt auch für Selbststudienkurse.
5.2 Der Kunde kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig
festgestellten Gegenforderungen aufrechnen. Sofern der Kunde ein
Schulungsguthaben bei next step hat, erfolgt eine Verrechnung der
Schulungsgebühr gegen das bestehende Schulungsguthaben des Kunden
nur, wenn der Kunde seinen Verrechnungswunsch next step bis
spätestens zum jeweiligen Schulungsbeginn unter Angabe der
Auftrags-nummer mitteilt.
6. Schulungsguthaben
6.1 Der Kunde kann Schulungsleistungen vertraglich bereits zu
einem Zeitpunkt vereinbaren (Schulungsguthaben), zu dem die
Schulungsleistungen, der Schulungstyp und/oder Schulungstermine
noch nicht abschließend festgelegt sind. Das Schulungsguthaben muss
der Kunde innerhalb von 12 Monaten nach Vertragsabschluss in
Anspruch nehmen.
7. Kündigung
7.1 Der Schulungsvertrag kann von next step bis spätestens 14
Kalendertage vor Schulungsbeginn gekündigt werden, wenn
a) eine zu geringe Teilnehmerzahl eine wirtschaftliche
Durchführung der Schulungsveranstaltung nicht erlaubt oder
b) wenn ein oder mehrere Referenten, z.B. durch Krankheit,
verhindert sind.
7.2 Der Kunde kann den Schulungsvertrag bis 14 Kalendertage vor
dem Schulungsbeginn schriftlich kündigen. Zur Wirksamkeit der
Kündigung muss die Kündigung spätestens 14 Kalendertage vor dem
Schulungsbeginn bei next step eingehen. Auch im Fall der frist- und
formgerechten Kündigung durch den Kunden kann eine
Bearbeitungsgebühr bis zu EUR 80,- zzgl. MwSt. von next step
erhoben werden.
7.3 Sofern der Kunde an einer Schulung nicht teilnehmen kann und
er dies bis spätestens 14 Kalendertage vor Schulungsbeginn
schriftlich gegenüber next step mitteilt, hat der Kunde einmal die
Möglichkeit, die gebuchte Veranstaltung auf einen neuen Termin
derselben Kursnummer umzubuchen. next step wird ihr Einverständnis
hierzu nur verweigern, wenn wichtige Gründe gegeben sind. Eine
weitere Umbuchung ist nicht möglich. Hat der Kunde die Verrechnung
gegen ein Schulungsguthaben beantragt, ist eine Umbuchung nicht
möglich. In diesem Fall erlischt bei Kündigung oder Nichtteilnahme
die entsprechende Trainingseinheit des Guthabens vollständig.
Kurspakete sind nicht übertragbar.
7.4 Nimmt der Kunde an einer gebuchten Veranstaltung nicht teil,
ohne mindestens 14 Kalendertage vor Schulungsbeginn zu kündigen und
ohne die Schulung bis 14 Kalendertage vor Schulungsbeginn
umzubuchen, ist von ihm die volle Schulungsgebühr zu zahlen. next
step ist auch berechtigt, eine Bearbeitungsgebühr bis zur Höhe von
EUR 80,-- zu erheben.
8. Referenteneinsatz
8.1 next step behält sich bei allen Veranstaltungen das Recht vor,
Ersatzreferenten einzusetzen, die Inhalte geringfügig zu
modifizieren sowie (mit rechtzeitiger Vorankündigung) Termin- und
Ortsverschiebungen vorzunehmen. Kann der Kunde infolge einer
Terminverschiebung die Veranstaltung nicht wahrnehmen, steht ihm
das Recht zur Umbuchung auf einen neuen Termin derselben Kursnummer
zu, unbeschadet bereits erfolgter Umbuchungen.
9. Rechte an Kurs-/Seminarunterlagen und Software
9.1 next step behält sich alle Rechte an den
Veranstaltungsunterlagen und an der Schulungssoftware vor. Ohne
vorherige schriftliche Genehmigung von next step ist jede
Reproduktion/Vervielfältigung von Veranstaltungsunterlagen sowie
Schulungssoftware, auch auszugsweise, in jedweder Form (Fotokopie,
Mikrofilm, unter Verwendung elektronischer Systeme oder mit anderen
Verfahren), insbesondere auch für Zwecke eigener
Unterrichtsgestaltungen, unzulässig. Ein Recht zur
Reproduktion/Vervielfältigung von Veranstaltungsunterlagen sowie
Schulungssoftware, auch auszugsweise, in jedweder Form (Fotokopie,
Mikrofilm, unter Verwendung elektronischer Systeme oder mit anderen
Verfahren), insbesondere auch für Zwecke eigener
Unterrichtsgestaltungen, besteht auch bei Unterlagen Dritter
nicht.
9.2 Im Übrigen gelten die Regelungen des Urheberrechts,
Strafrechts usw.
10. Export/Reexport
10.1 Der Kunde verpflichtet sich, beim Export/Reexport der von
next step direkt oder indirekt erhaltenen Produkte (bspw.:
Seminarunterlagen), Informationen und/oder Leistungen die
US-amerikanischen, deutschen und sonstigen einschlägigen
Exportvorschriften einzuhalten.
10.2 next step ist berechtigt, die Erfüllung der Verpflichtungen
aus diesem Vertrag zu verweigern, sobald sich herausstellt, dass
die weitere Erfüllung des Vertrages deutsche, US-amerikanische oder
sonstige Exportkontrollvorschriften verletzen würde.
11. Haftung
11.1 Zum Ersatz von Schäden, gleich aus welchem Rechts- grund, ist
next step nur verpflichtet, soweit
a) der Schaden auf grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz von next
step beruht; oder
b) der Schaden auf das Fehlen einer von next step zugesicherten
Eigenschaft zurückzuführen ist oder
c) das Produkthaftungsgesetz eine zwingende Haftung
vorsieht.
11.2 next step haftet nicht für leicht fahrlässig verursachte
Schäden. next step haftet jedoch bei leicht fahrlässiger Verletzung
wesentlicher Vertragspflichten bis zum Auftragswert, maximal jedoch
bis EUR 500.000,-- (in Worten: fünfhunderttausend EURO) für
Personen- und Sachschäden und bis zu EUR 50.000,-- (in Worten:
fünfzigtausend EURO) für reine Vermögensschäden.
11.3 Im Falle des Verzuges haftet next step für den entstehen den
Verzugsschaden bis zum Auftragswert der in Verzug befindlichen
Leistung, maximal jedoch bis EUR 5.000,--. (in Worten: fünftausend
EURO)
11.4 Soweit der Kunde Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuches,
juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein
öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, sind etwaige
Schadensersatzansprüche gemäß Ziffer 1. weiter wie folgt
eingeschränkt:
a) Für grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz von Mitarbeitern, die
nicht leitende Angestellte oder Organe von next step sind, haftet
next step ebenfalls nur bis höchstens EUR 500.000,-- (in Worten:
fünfhunderttausend EURO) für Personen- und Sachschäden und bis zu
EUR 50.000,-- (in Worten: fünfzigtausend EURO) für reine
Vermögensschäden.
b) Keine Haftung besteht für mittelbare Schäden,
Mangelfolgeschäden oder entgangenen Gewinn, sofern die Haftung
nicht durch Vorsatz oder das Fehlen einer zugesicherten Eigenschaft
begründet wird.
c) Jede Haftung ist auf solche typischen Schäden beschränkt, deren
Eintritt next step bei Vertragsschluss nach den ihr damals
bekannten Umständen vernünftigerweise vorhersehen konnte.
11.5 Für den Verlust von Daten haftet next step nur in dem Umfang,
den der Kunde auch bei ordnungsgemäßer Datensicherung, mindestens
einmal täglich, nicht hätte vermeiden können. Der Kunde hat als
wesentliche Datensicherungspflicht, Daten und Programme in
anwendungsadäquaten Intervallen, mindestens einmal täglich, in
maschinenlesbarer Form zu sichern und damit zu gewährleisten, dass
diese mit vertretbarem Aufwand wiederhergestellt werden
können.
11.6 Soweit in den vorstehenden Unterabschnitten nichts
Abweichendes festgelegt ist, ist jede Haftung von next step, gleich
aus welchem Rechtsgrund, ausgeschlossen.
11.7 Soweit Schadensersatzansprüche nach den vorstehenden Absätzen
ausgeschlossen oder eingeschränkt sind, umfasst dieser Ausschluss
bzw. diese Beschränkung auch Ansprüche aus unerlaubter Handlung
sowie Ansprüche gegen Mitarbeiter und Beauftragte von next
step.
12. Sonstige Bestimmungen
12.1 Die Abtretung von Rechten und Ansprüchen aus diesem Vertrag
bedarf der vorherigen Zustimmung der anderen Vertragspartei. Dies
gilt nicht für die Abtretung von Vergütungsansprüchen. Die Rechte
aus § 354 a HGB bleiben unberührt.
12.2 Beide Vertragsparteien verpflichten sich, gegenseitig keine
Abwerbung von Mitarbeitern vorzunehmen.
12.3 Ergänzungen und Änderungen dieses Vertrages bedürfen der
Schriftform. Dies gilt auch für einen etwaigen Verzicht auf dieses
Schriftformerfordernis.
12.4 Erweist sich eine Bestimmung dieses Vertrages als unwirksam
oder nichtig, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen
Bestimmungen des Vertrages nicht. In diesem Fall werden sich die
Parteien auf wirksame Ersatzbestimmungen einigen, die den
unwirksamen Bestimmungen in deren Regelungsintentionen und in deren
wirtschaftlichen Auswirkungen möglichst nahe kommen.
12.5 next step behält sich vor, für die von ihr zu erbringenden
Leistungen Subunternehmer nach eigenem Ermessen
einzuschalten.
12.6 next step hat das Recht, diesen Vertrag auf ein direkt oder
indirekt mit diesem Unternehmen verbundenes Unternehmen oder ein
aus Umwandlung, Verschmelzung oder Spaltung von Konzernunternehmen
hervorgehendes Unternehmen zu übertragen.
12.7 Der Kunde erklärt sich mit der Verarbeitung seinen personen-
und firmenbezogenen Daten einverstanden, soweit dies für den Zweck
dieses Vertrages erforderlich ist.
12.8 Sofern der Kunde Kaufmann oder eine juristische Person des
öffentlichen Rechts ist, gilt, vorbehaltlich eines abweichenden
ausschließlichen Gerichtsstandes für alle Rechtsstreitigkeiten aus
oder in Zusammenhang mit diesem Vertrag, Stuttgart als
Gerichtsstand. Erfüllungsort ist soweit nichts anderes vermerkt,
der Sitz der next step GmbH.
12.9 Dieser Vertrag unterliegt dem Recht der Bundesrepublik
Deutschland. Das Einheitliche UN-Kaufrecht (Convention on Contracts
for the International Sale of Goods vom 11.4.1980,
UNCITRAL-Kaufrecht) wird ausgeschlossen.
Stuttgart, den 25.07.2003
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind ohne Unterschrift
gültig.
Download der AGB im
.pdf-Format