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AGB und BGB

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Allgemeine Geschäftsbedingungen für IT-Seminare der next step GmbH, Stuttgart (Stand 07/2003)

Die next step GmbH in Stuttgart, nachfolgend „next step“, erbringt Leistungen (Kurse, Seminare, kundenspezifische Schulungen und Qualifizierungsprogramme usw. nachfolgend: Schulungen) ausschließlich zu den nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

1. Anmeldungen

1.1 Anmeldungen zu Schulungen können telefonisch, schriftlich oder per email vorgenommen werden. Jede Anmeldung wird von next step schriftlich bestätigt und ist spätestens mit der schriftlichen Bestätigung durch next step für beide Teile verbindlich.

2. Preise

2.1 Es gelten die Preise der jeweils zum Zeitpunkt der Anmeldung zur Schulung bzw. der im Angebot oder bestehenden Rahmenvereinbarung aufgeführten Preise. Eine Preisliste kann jederzeit bei next step angefordert werden.

2.2 Soweit nicht gesondert vereinbart, schließen die Preise für Schulungen die erforderlichen Schulungsunterlagen sowie die notwendige Nutzung der technischen Einrichtungen und Systeme in den Bildungszentren mit ein.

2.3 Im Übrigen sind alle sonstigen Kosten im Zusammenhang mit der Teilnahme an einer Schulung, wie beispielsweise Fahrt-, Verpflegungs- und Übernachtungskosten, vom Kunden selbst zu tragen (soweit vertraglich nicht anders vereinbart).

2.4 Eine nur zeitweise Teilnahme an Schulungsveranstaltungen berechtigt nicht zur Gebührenminderung.

2.5 Die Preise verstehen sich zuzüglich der jeweils gültigen MwSt., es sei denn, die MwSt. ist nach ausdrücklicher Angabe in der Preisliste bereits im ausgewiesenen Preis enthalten.

3. Fristen/Termine

3.1 Schulungstermine sind für den Kunden verbindlich. (siehe jedoch 7.3). Soweit nicht anders schriftlich vereinbart, gilt im Falle noch nicht im Auftrag festgelegter Schulungstermine, dass seitens des Kunden diese so (zu üblichen Schulungszeiten) mit next step fest zu legen sind, dass die Gesamtschulung innerhalb von 12 Monaten abgeschlossen sein wird.

3.2 Für Seminare, in deren Kosten die Prüfungsgebühren enthalten sind, gilt, dass next step diese Prüfungen maximal bis drei Monate nach Seminar-/Kursende in ihrem eigenen Testcenter bereitstellt und einlöst. next step zahlt grundsätzlich keine Prüfungen, die in einem anderen Testcenter abgelegt werden.

4. Selbststudienkurse/Kurspakete und Seminarreihen

4.1 Die Lieferung von Selbststudienkursen erfolgt zu den jeweils im Zeitpunkt des Eingangs der Bestellung des Selbststudienkurs gültigen Konditionen gemäß Katalog bzw. dem jeweiligen Lizenzvertrag.

4.2 Kurspakete oder Seminarreihen wie z.B. Wochenendkurse können, soweit nicht ausdrücklich anderweitig schriftlich vereinbart, nur als Ganzes gekündigt werden (siehe unter 6. Kündigung). Es ist daher auch bei Teilbelegung immer der Gesamtpreis fällig.

5. Zahlungsbedingungen

5.1 Die Schulungsgebühren sind nach Rechnungsstellung sofort ohne jeden Abzug fällig. Dies gilt auch für Selbststudienkurse.

5.2 Der Kunde kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen aufrechnen. Sofern der Kunde ein Schulungsguthaben bei next step hat, erfolgt eine Verrechnung der Schulungsgebühr gegen das bestehende Schulungsguthaben des Kunden nur, wenn der Kunde seinen Verrechnungswunsch next step bis spätestens zum jeweiligen Schulungsbeginn unter Angabe der Auftrags-nummer mitteilt.

6. Schulungsguthaben

6.1 Der Kunde kann Schulungsleistungen vertraglich bereits zu einem Zeitpunkt vereinbaren (Schulungsguthaben), zu dem die Schulungsleistungen, der Schulungstyp und/oder Schulungstermine noch nicht abschließend festgelegt sind. Das Schulungsguthaben muss der Kunde innerhalb von 12 Monaten nach Vertragsabschluss in Anspruch nehmen.

7. Kündigung

7.1 Der Schulungsvertrag kann von next step bis spätestens 14 Kalendertage vor Schulungsbeginn gekündigt werden, wenn
a) eine zu geringe Teilnehmerzahl eine wirtschaftliche Durchführung der Schulungsveranstaltung nicht erlaubt oder
b) wenn ein oder mehrere Referenten, z.B. durch Krankheit, verhindert sind.

7.2 Der Kunde kann den Schulungsvertrag bis 14 Kalendertage vor dem Schulungsbeginn schriftlich kündigen. Zur Wirksamkeit der Kündigung muss die Kündigung spätestens 14 Kalendertage vor dem Schulungsbeginn bei next step eingehen. Auch im Fall der frist- und formgerechten Kündigung durch den Kunden kann eine Bearbeitungsgebühr bis zu EUR 80,- zzgl. MwSt. von next step erhoben werden.

7.3 Sofern der Kunde an einer Schulung nicht teilnehmen kann und er dies bis spätestens 14 Kalendertage vor Schulungsbeginn schriftlich gegenüber next step mitteilt, hat der Kunde einmal die Möglichkeit, die gebuchte Veranstaltung auf einen neuen Termin derselben Kursnummer umzubuchen. next step wird ihr Einverständnis hierzu nur verweigern, wenn wichtige Gründe gegeben sind. Eine weitere Umbuchung ist nicht möglich. Hat der Kunde die Verrechnung gegen ein Schulungsguthaben beantragt, ist eine Umbuchung nicht möglich. In diesem Fall erlischt bei Kündigung oder Nichtteilnahme die entsprechende Trainingseinheit des Guthabens vollständig. Kurspakete sind nicht übertragbar.

7.4 Nimmt der Kunde an einer gebuchten Veranstaltung nicht teil, ohne mindestens 14 Kalendertage vor Schulungsbeginn zu kündigen und ohne die Schulung bis 14 Kalendertage vor Schulungsbeginn umzubuchen, ist von ihm die volle Schulungsgebühr zu zahlen. next step ist auch berechtigt, eine Bearbeitungsgebühr bis zur Höhe von EUR 80,-- zu erheben.

8. Referenteneinsatz

8.1 next step behält sich bei allen Veranstaltungen das Recht vor, Ersatzreferenten einzusetzen, die Inhalte geringfügig zu modifizieren sowie (mit rechtzeitiger Vorankündigung) Termin- und Ortsverschiebungen vorzunehmen. Kann der Kunde infolge einer Terminverschiebung die Veranstaltung nicht wahrnehmen, steht ihm das Recht zur Umbuchung auf einen neuen Termin derselben Kursnummer zu, unbeschadet bereits erfolgter Umbuchungen.

9. Rechte an Kurs-/Seminarunterlagen und Software

9.1 next step behält sich alle Rechte an den Veranstaltungsunterlagen und an der Schulungssoftware vor. Ohne vorherige schriftliche Genehmigung von next step ist jede Reproduktion/Vervielfältigung von Veranstaltungsunterlagen sowie Schulungssoftware, auch auszugsweise, in jedweder Form (Fotokopie, Mikrofilm, unter Verwendung elektronischer Systeme oder mit anderen Verfahren), insbesondere auch für Zwecke eigener Unterrichtsgestaltungen, unzulässig. Ein Recht zur Reproduktion/Vervielfältigung von Veranstaltungsunterlagen sowie Schulungssoftware, auch auszugsweise, in jedweder Form (Fotokopie, Mikrofilm, unter Verwendung elektronischer Systeme oder mit anderen Verfahren), insbesondere auch für Zwecke eigener Unterrichtsgestaltungen, besteht auch bei Unterlagen Dritter nicht.

9.2 Im Übrigen gelten die Regelungen des Urheberrechts, Strafrechts usw.

10. Export/Reexport

10.1 Der Kunde verpflichtet sich, beim Export/Reexport der von next step direkt oder indirekt erhaltenen Produkte (bspw.: Seminarunterlagen), Informationen und/oder Leistungen die US-amerikanischen, deutschen und sonstigen einschlägigen Exportvorschriften einzuhalten.

10.2 next step ist berechtigt, die Erfüllung der Verpflichtungen aus diesem Vertrag zu verweigern, sobald sich herausstellt, dass die weitere Erfüllung des Vertrages deutsche, US-amerikanische oder sonstige Exportkontrollvorschriften verletzen würde.

11. Haftung

11.1 Zum Ersatz von Schäden, gleich aus welchem Rechts- grund, ist next step nur verpflichtet, soweit
a) der Schaden auf grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz von next step beruht; oder
b) der Schaden auf das Fehlen einer von next step zugesicherten Eigenschaft zurückzuführen ist oder
c) das Produkthaftungsgesetz eine zwingende Haftung vorsieht.

11.2 next step haftet nicht für leicht fahrlässig verursachte Schäden. next step haftet jedoch bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten bis zum Auftragswert, maximal jedoch bis EUR 500.000,-- (in Worten: fünfhunderttausend EURO) für Personen- und Sachschäden und bis zu EUR 50.000,-- (in Worten: fünfzigtausend EURO) für reine Vermögensschäden.

11.3 Im Falle des Verzuges haftet next step für den entstehen den Verzugsschaden bis zum Auftragswert der in Verzug befindlichen Leistung, maximal jedoch bis EUR 5.000,--. (in Worten: fünftausend EURO)

11.4 Soweit der Kunde Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuches, juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, sind etwaige Schadensersatzansprüche gemäß Ziffer 1. weiter wie folgt eingeschränkt:
a) Für grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz von Mitarbeitern, die nicht leitende Angestellte oder Organe von next step sind, haftet next step ebenfalls nur bis höchstens EUR 500.000,-- (in Worten: fünfhunderttausend EURO) für Personen- und Sachschäden und bis zu EUR 50.000,-- (in Worten: fünfzigtausend EURO) für reine Vermögensschäden.
b) Keine Haftung besteht für mittelbare Schäden, Mangelfolgeschäden oder entgangenen Gewinn, sofern die Haftung nicht durch Vorsatz oder das Fehlen einer zugesicherten Eigenschaft begründet wird.
c) Jede Haftung ist auf solche typischen Schäden beschränkt, deren Eintritt next step bei Vertragsschluss nach den ihr damals bekannten Umständen vernünftigerweise vorhersehen konnte.

11.5 Für den Verlust von Daten haftet next step nur in dem Umfang, den der Kunde auch bei ordnungsgemäßer Datensicherung, mindestens einmal täglich, nicht hätte vermeiden können. Der Kunde hat als wesentliche Datensicherungspflicht, Daten und Programme in anwendungsadäquaten Intervallen, mindestens einmal täglich, in maschinenlesbarer Form zu sichern und damit zu gewährleisten, dass diese mit vertretbarem Aufwand wiederhergestellt werden können.

11.6 Soweit in den vorstehenden Unterabschnitten nichts Abweichendes festgelegt ist, ist jede Haftung von next step, gleich aus welchem Rechtsgrund, ausgeschlossen.

11.7 Soweit Schadensersatzansprüche nach den vorstehenden Absätzen ausgeschlossen oder eingeschränkt sind, umfasst dieser Ausschluss bzw. diese Beschränkung auch Ansprüche aus unerlaubter Handlung sowie Ansprüche gegen Mitarbeiter und Beauftragte von next step.

12. Sonstige Bestimmungen

12.1 Die Abtretung von Rechten und Ansprüchen aus diesem Vertrag bedarf der vorherigen Zustimmung der anderen Vertragspartei. Dies gilt nicht für die Abtretung von Vergütungsansprüchen. Die Rechte aus § 354 a HGB bleiben unberührt.

12.2 Beide Vertragsparteien verpflichten sich, gegenseitig keine Abwerbung von Mitarbeitern vorzunehmen.

12.3 Ergänzungen und Änderungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für einen etwaigen Verzicht auf dieses Schriftformerfordernis.

12.4 Erweist sich eine Bestimmung dieses Vertrages als unwirksam oder nichtig, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen des Vertrages nicht. In diesem Fall werden sich die Parteien auf wirksame Ersatzbestimmungen einigen, die den unwirksamen Bestimmungen in deren Regelungsintentionen und in deren wirtschaftlichen Auswirkungen möglichst nahe kommen.

12.5 next step behält sich vor, für die von ihr zu erbringenden Leistungen Subunternehmer nach eigenem Ermessen einzuschalten.

12.6 next step hat das Recht, diesen Vertrag auf ein direkt oder indirekt mit diesem Unternehmen verbundenes Unternehmen oder ein aus Umwandlung, Verschmelzung oder Spaltung von Konzernunternehmen hervorgehendes Unternehmen zu übertragen.

12.7 Der Kunde erklärt sich mit der Verarbeitung seinen personen- und firmenbezogenen Daten einverstanden, soweit dies für den Zweck dieses Vertrages erforderlich ist.

12.8 Sofern der Kunde Kaufmann oder eine juristische Person des öffentlichen Rechts ist, gilt, vorbehaltlich eines abweichenden ausschließlichen Gerichtsstandes für alle Rechtsstreitigkeiten aus oder in Zusammenhang mit diesem Vertrag, Stuttgart als Gerichtsstand. Erfüllungsort ist soweit nichts anderes vermerkt, der Sitz der next step GmbH.

12.9 Dieser Vertrag unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Das Einheitliche UN-Kaufrecht (Convention on Contracts for the International Sale of Goods vom 11.4.1980, UNCITRAL-Kaufrecht) wird ausgeschlossen.

Stuttgart, den 25.07.2003
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind ohne Unterschrift gültig.

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