Navigation
Staatliche Ausbildungsförderung: BAföG und BAB
BAföG / Schüler-BAföG
Das Bundesausbildungsförderungsgesetz – kurz BAföG – ist eine staatliche Förderung für Schülerinnen, Schüler und Studierende. Es greift, wenn du eine Ausbildung an bestimmten Schulen absolvierst, zum Beispiel an Berufsfachschulen, Fachschulen, Abendgymnasien oder Hochschulen.
Was bekommst du?
Du erhältst einen monatlichen Förderbetrag, der sich aus gesetzlich festgelegten Bedarfssätzen zusammensetzt – für den Lebensunterhalt und gegebenenfalls die Unterkunft. Beim Schüler-BAföG wird der Betrag in der Regel als Vollzuschuss gewährt, also als Geld, das du nicht zurückzahlen musst. 💰
Was musst du erfüllen, um BAföG zu bekommen?
- Die Ausbildung muss zu den in § 2 BAföG genannten, förderfähigen Bildungsgängen gehören.
- Einkommen der Eltern und eigenes Einkommen werden geprüft und gegebenenfalls angerechnet.
- Die Wohnsituation beeinflusst die Förderhöhe: Ob du bei den Eltern oder auswärts wohnst, wirkt sich direkt auf den Bedarfssatz aus.
- Du musst die persönlichen Voraussetzungen erfüllen, also die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen, bei Ausbildungsbeginn jünger als 45 Jahre sein und es muss eine Ausbildung gefördert werden, die dem gewählten Ausbildungsziel dient.
💡 Übersichtliche Kurzinfos zur aktuellen Höhe der Förderung findest du im Abschnitt „Wie finanzierst du deine Ausbildung?“ im Bereich Azubi-Info hier auf next step.
Wo beantragst du BAföG?
Zuständig sind die Ämter für Ausbildungsförderung. Das sind in der Regel Studierendenwerke oder kommunale Ämter. Den Antrag kannst du bequem online über bafoeg-digital.de stellen oder direkt beim zuständigen Amt einreichen.
Berufsausbildungsbeihilfe (BAB)
Die Berufsausbildungsbeihilfe – kurz BAB – ist eine Sozialleistung der Bundesagentur für Arbeit. Anders als das BAföG richtet sie sich speziell an Azubis in einer betrieblichen oder außerbetrieblichen Berufsausbildung. Das Beste: BAB ist kein Kredit – du musst das Geld nicht zurückzahlen. 🎉
Was bekommst du?
Du erhältst einen individuell berechneten Förderbetrag, der deinen Lebensunterhalt und zusätzliche Bedarfe, etwa für Unterkunft und Fahrtkosten mit abdecken soll. Die genaue Höhe ergibt sich aus dem gesetzlich definierten Bedarf abzüglich anrechenbarer Einkommen, zum Beispiel deiner Ausbildungsvergütung oder dem Einkommen deiner Eltern.
Was musst du erfüllen, um BAB zu bekommen?
- Deine Ausbildung muss in einem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf stattfinden (nach Berufsbildungsgesetz oder Handwerksordnung).
- In der Regel wird BAB gewährt, wenn du nicht mehr im Haushalt deiner Eltern lebst, zum Beispiel weil dein Ausbildungsbetrieb zu weit entfernt ist.
- Auch bestimmte persönliche Voraussetzungen können ausreichen, etwa wenn du volljährig bist, verheiratet bist oder ein eigenes Kind hast.
- Deine Ausbildungsvergütung sowie das Einkommen von Eltern oder Ehepartner wird angerechnet – es gibt jedoch Freibeträge. 👇
Was sind Freibeträge?
Freibeträge sind Einkommensgrenzen, bis zu denen Einkommen nicht auf deine Förderung angerechnet wird. Erst wenn dein Einkommen oder das deiner Eltern beziehungsweise deines Ehe- oder Lebenspartners über diesem Betrag liegt, kann sich die Förderung verringern.
Beispiel: Liegt der Freibetrag bei 700 Euro und du verdienst 850 Euro, werden nicht die gesamten 850 Euro angerechnet, sondern nur 150 Euro – also der Betrag, der über dem Freibetrag liegt. Wie hoch die Freibeträge sind, hängt von der jeweiligen Förderung und deiner persönlichen Situation ab.
Wo beantragst du BAB?
Wende dich an die Agentur für Arbeit an deinem Wohnort oder Ausbildungsort. Der Antrag ist online über das eService-Portal der Bundesagentur oder mit Papierformularen möglich.
Wohnen und weitere finanzielle Unterstützungen
Wohngeld
Wohngeld ist ein staatlicher Zuschuss zu den Wohnkosten für Haushalte mit geringem Einkommen. Für dich als Azubi wird Wohngeld vor allem dann relevant, wenn weder BAföG noch BAB für dich infrage kommen – zum Beispiel, weil du eine Zweitausbildung machst, dein Bildungsgang nicht förderfähig ist oder die Förderhöchstdauer überschritten ist. Auch Wohngeld ist ein Zuschuss, kein Kredit.
Was musst du erfüllen, um Wohngeld zu bekommen?
- Du hast eine eigene Wohnung und einen eigenen Haushalt.
- Das Gesamteinkommen deines Haushalts ist gering.
- Du hast grundsätzlich keinen Anspruch auf BAföG oder BAB. Viele Kommunen verlangen dafür einen Ablehnungsbescheid der jeweiligen Förderstelle.
Wie wird die Höhe berechnet?
Die Höhe des Wohngeldes hängt von drei Faktoren ab:
- Anzahl der Haushaltsmitglieder
- Gesamteinkommen des Haushalts
- Höhe der zuschussfähigen Miete in der jeweiligen Mietstufe
Wo beantragst du Wohngeld?
Wohngeld beantragst du bei der örtlich zuständigen Wohngeldstelle – also beim Bürgeramt, Sozialamt oder der Stadt- beziehungsweise Kreisverwaltung. Viele Kommunen bieten inzwischen Online-Formulare an. Nähere Infos findest du beispielsweise auf dem Service-Portal der Landeshauptstadt Hannover.
Kindergeld
Kindergeld ist eine staatliche Familienleistung, die Eltern dabei helfen soll, die Kosten für den Unterhalt ihrer Kinder während Schule, Ausbildung oder Studium zu tragen. Seit 2025 beträgt das Kindergeld einheitlich 255 Euro pro Kind und Monat.
Wer bekommt Kindergeld?
In der Regel sind die Eltern anspruchsberechtigt. Für volljährige Kinder in Erstausbildung kann Kindergeld grundsätzlich bis zum 25. Geburtstag gezahlt werden, solange die Ausbildung läuft.
Was, wenn deine Eltern das Geld nicht weitergeben?
Wenn deine Eltern das Kindergeld erhalten, es aber nicht für deinen Unterhalt einsetzen, kannst du einen Abzweigungsantrag bei der Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit stellen. Dann wird das Kindergeld direkt an dich ausgezahlt (§ 74 EStG).
Wie lange gibt es Kindergeld?
Kindergeld wird grundsätzlich bis zum 18. Geburtstag gezahlt – darüber hinaus bis maximal zum 25. Geburtstag, wenn du dich in Schul-, Berufs- oder Hochschulausbildung befindest. Die Zahlung endet mit dem Monat, in dem die Anspruchsvoraussetzungen wegfallen.
Bürgergeld in der Ausbildung
Bürgergeld und Ausbildung – das klingt erstmal wie eine Kombination, die nicht passt. Und tatsächlich: Wer eine Ausbildung macht, ist vom regulären Bürgergeld-Regelbedarf ausgeschlossen (§ 7 Abs. 5 SGB II). Es gibt jedoch Ausnahmen.
Welche Sonderleistungen gibt es trotzdem?
Nach § 27 SGB II können Azubis, die eigentlich vom Bürgergeld ausgeschlossen sind, dennoch bestimmte Leistungen erhalten:
- Mehrbedarfe nach § 21 SGB II: etwa bei Schwangerschaft, Alleinerziehung oder Behinderung, sofern diese nicht schon durch BAföG oder BAB gedeckt sind.
- Einmalige Beihilfen und Leistungen für Bildung und Teilhabe, zum Beispiel für Erstausstattung oder Klassenfahrten.
- Darlehen für Regelbedarf, Unterkunft und Krankenversicherung, wenn der Leistungsausschluss im Einzelfall eine besondere Härte darstellt.
Kurz gesagt: Im Normalfall greift in der Ausbildung BAföG oder BAB. Bürgergeld-Sonderleistungen sind aber möglich, wenn es trotz Förderung finanziell nicht reicht oder eine besondere Härte vorliegt. Wende dich in diesem Fall an dein zuständiges Jobcenter.
Checkliste: Das solltest du prüfen
- Ausbildungsart klären
- BAföG-Anspruch prüfen (schulische Ausbildung, Fachschule, Hochschule)
- BAB-Anspruch prüfen (duale/betriebliche Ausbildung, eigener Wohnort)
- Wohngeld prüfen, wenn BAföG/BAB abgelehnt wurde (Ablehnungsbescheid aufbewahren!)
- Kindergeld-Anspruch prüfen – beziehungsweise Abzweigungsantrag stellen, falls nötig
- Bürgergeld-Sonderleistungen im Härtefall prüfen (Jobcenter kontaktieren)
- Budget und gegebenenfalls Nebenjob planen
Kein einziger Weg zur Ausbildungsfinanzierung passt für alle. Aber: Die Kombination mehrerer Leistungen ist oft möglich und sinnvoll. Wichtig ist, dass du frühzeitig prüfst, was dir zusteht und die Anträge rechtzeitig stellst. Manche Leistungen werden nämlich nicht rückwirkend gewährt. Im Zweifel hilft dir die Beratung bei der Agentur für Arbeit oder dem zuständigen Amt weiter. 🚀



