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Ja, das Thema steuern kann schon jetzt wichtig für dich sein. Befasst du dich rechtzeitig mit deinen Möglichkeiten, kannst du dafür sorgen, dass dir nicht zu viel vom Lohn abgezogen wird oder dafür, dass du etwas zurückbekommst.
Wie ist das gemeint? Steuern zahlst du ganz automatisch, sobald dein Gehalt eine bestimmte Höhe erreicht. Ab welcher Gehaltshöhe das der Fall ist, erfährst du weiter unten im Text. Du musst Steuern also nicht eigenständig ans Finanzamt überweisen. Dein Arbeitgeber zieht die Lohnsteuer direkt von deinem Gehalt ab. Du bekommst dann einfach dein Nettogehalt ausgezahlt.
Es gibt einige Fälle in denen du dir vom Finanzamt Geld zurückholen kannst. Wann, wie und wofür, erklären wir dir in diesem Beitrag – unterstützt durch Erklärungen der Oberfinanzdirektion Nordrhein-Westfalen:
Auszubildende oder Studierende, die nebenbei regelmäßig arbeiten – zum Beispiel in Nebenjobs oder Werkstudentenjob – bekommen die gezahlte Lohnsteuer oft vollständig zurückerstattet, wenn sie eine Einkommensteuererklärung abgeben. Außerdem lohnt sich die Steuererklärung, da Kosten rund um Studium oder Ausbildung steuerlich berücksichtigt werden können und sich als Sonderausgaben oder Werbungskosten absetzen lassen.
Die Steuer ID – deine wichtigste Nummer
Relativ früh wirst du nach deiner Steuer-ID gefragt. Dahinter steckt keine komplizierte Sache, sondern einfach eine persönliche Identifikationsnummer, die dir schon bei der Geburt zugeteilt wurde.
Sie bleibt dein ganzes Leben lang gleich und sorgt dafür, dass dich das Finanzamt eindeutig zuordnen kann. Du brauchst sie zum Beispiel für deinen Job, fürs Kindergeld oder auch für deine Steuererklärung.
Wenn du sie nicht direkt parat hast, ist das kein Problem. Viele finden sie auf der ersten Lohnabrechnung wieder oder in einem älteren Schreiben vom Bundeszentralamt für Steuern. Und selbst wenn sie komplett verschwunden ist, kannst du sie problemlos neu anfordern.
Beantragen kannst du sie auf der Seite des Bundeszentralamtes für Steuern. 📩 In vielen Gemeinden teilen dir aber auch die Bürgerbüros deine Steuer-ID auf Anfrage mit.
Musst du Steuererklärungen machen?
Das ist die Frage, die sich fast alle stellen. Die Antwort lautet in den meisten Fällen: nein.
Bei einem reinen Ausbildungs- oder Studienverhältnis besteht in der Regel keine Pflicht zur Abgabe einer Einkommensteuererklärung. Es gibt allerdings einige Fälle, in denen eine Abgabepflicht entstehen kann.
Wann wird die Steuererklärung Pflicht?
Es gibt Situationen, in denen du verpflichtet bist, eine Steuererklärung einzureichen. Dazu zählen nach Angaben der Oberfinanzdirektion Nordrhein-Westfalen:
- du hast mehrere Jobs gleichzeitig
- du erzielst neben deinem Arbeitslohn auf sonstigen Wegen weitere Einkünfte, zum Beispiel aus selbstständiger Tätigkeit oder Vermietung
- du hast Lohnersatzleistungen bekommen, etwa Krankengeld oder Arbeitslosengeld
- du bist verheiratet und nutzt dadurch eine andere Steuerklasse
- du hast vom Finanzamt einen Freibetrag eintragen lassen
In welcher Steuerklasse bist du?
Beim Berufseinstieg landest du fast automatisch in Steuerklasse I. Das ist der Standard für alle, die ledig sind, keine Kinder und keinen Zweitjob haben.
Diese Einordnung ist wichtig, weil sie bestimmt, wie viel Lohnsteuer monatlich von deinem Gehalt abgezogen wird. Für dich bedeutet das aber erstmal nur: Das System läuft im Hintergrund, du musst nichts einstellen oder beantragen.
Zweitjobs werden automatisch der Steuerklasse 6 zugeordnet, was zu höheren Abzügen führt. Eine Übersicht über die Steuerklassen liefert dir detailliertere Informationen.
Musst du Angst haben, etwas falsch zu machen?
Viele haben Sorge, aus Versehen etwas falsch zu machen oder „Ärger mit dem Finanzamt“ zu bekommen. Aber sei beruhigt:
Wer zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet ist und diese nicht abgibt, wird vom Finanzamt in der Regel zunächst erinnert oder aufgefordert, die Erklärung nachzureichen. Bleibt die Steuererklärung trotzdem aus, kann das Finanzamt die Besteuerungsgrundlagen schätzen. Außerdem können Verspätungszuschläge festgesetzt werden. Steuerstrafrechtliche Folgen wie eine Steuerhinterziehung oder eine leichtfertige Steuerverkürzung kommen nur in schwerwiegenden Fällen in Betracht. Das kann etwa dann der Fall sein, wenn steuerlich erhebliche Tatsachen bewusst verschwiegen werden.
Wichtig ist also: Mache niemals bewusst falsche Angaben.
Warum kann sich eine Steuererklärung lohnen?
Auch wenn du nicht musst, entscheiden sich viele dafür, freiwillig eine Steuererklärung abzugeben. Der Grund ist einfach: Du kannst Geld zurückbekommen.
Gerade am Anfang deiner Karriere kann es passieren, dass zu viele Steuern abgezogen werden, zum Beispiel, weil du nur einen Teil des Jahres gearbeitet hast oder dein Einkommen insgesamt gar nicht so hoch war.
Der Grundfreibetrag: Ein wichtiger Grenzwert
Ein wichtiger Wert ist in diesem Zusammenhang der Grundfreibetrag. Bis zu dieser Grenze bleibt dein Einkommen steuerfrei. Wenn dir trotzdem Steuern abgezogen wurden, kannst du dir diese über die Steuererklärung oft zurückholen. 2026 liegt der Grundfreibetrag bei 12.348 Euro im Jahr.
Wofür kannst du dir Geld zurückholen?
In der Steuererklärung kannst du Ausgaben eines Jahres angeben, die mit deiner Ausbildung oder deinem Studium zusammenhängen. Man spricht hierbei von Werbungskosten oder Sonderausgaben. Nur wenn du Steuererklärungen abgibst, hast du die Chance auf eine Rückzahlung oder Anrechnung – sowohl als Azubi als auch als Bachelor- oder Masterstudent:in.
Zu den Sonderausgaben / Werbungskosten gehören laut der Oberfinanzdirektion Nordrhein-Westfalen zum Beispiel:
- Bewerbungskosten
- Fahrtkosten für die Fahrt zwischen Wohnung und Arbeitsstätte
- Reisekosten bei Auswärtstätigkeiten
- Ausgaben für Arbeitsmittel, zum Beispiel Werkzeuge, Fachbücher oder Computer
- Beiträge zu Berufsverbänden
Heb dir deine Kaufbelege also gut auf!
Bist du Azubi oder Student:in und hast vorher noch keine andere Ausbildung oder ein Studium abgeschlossen? Dann gibst du deine Ausgaben (Lehrbücher und Co.) bei deiner Steuererklärung als „Sonderausgaben“ an, nicht als „Werbungskosten“.
Kosten, die im Rahmen der Erstausbildung anfallen, können als Sonderausgaben geltend gemacht werden, allerdings nicht mehr als 6.000 Euro.
Hast du bereits eine erste Ausbildung oder ein Studium hinter dir, gibst du sie als „Werbungskosten“ an.
Bei einer Zweitausbildung oder einem Zweitstudium können die Ausgaben als Werbungskosten berücksichtigt werden. Das kann gerade für Auszubildende und Studierende mit geringem oder keinem Einkommen wichtig sein: Entstehen höhere Kosten als Einnahmen, kann das Finanzamt einen Verlust feststellen. Dieser sogenannte Verlustvortrag kann später mit den Einkünften verrechnet werden, etwa beim Berufseinstieg.
Aber: Auch ohne Nachweise berücksichtigt das Finanzamt automatisch die sogenannte Werbungskostenpauschale. Sie liegt aktuell bei 1.230 Euro pro Jahr (Stand 2026) und ist bereits in deinen monatlichen Lohnsteuerabzügen eingerechnet. Erst wenn deine Ausgaben darüber liegen, hast du die Chance auf eine Rückzahlung.
Expertentipp: So gelingt dir der Einstieg
Steuern finanzieren viele Bereiche, die uns alle betreffen: Schulen, Straßen, Polizei, Feuerwehr oder das Gesundheitswesen. Wer früh ein Grundverständnis entwickelt, hat später weniger Aufwand und kann mögliche Vorteile besser nutzen. Um den Einstieg zu erleichtern, bietet die Finanzverwaltung auf ihrer Internetseite kostenlose Informationsangebote: www.finanzamt.nrw.de. Ab dem 1. Juli 2026 folgt eine weitere Vereinfachung: Dann können Einkommensteuererklärungen erstmals direkt über die App „MeinELSTER+“ mit nur einem Klick elektronisch abgeben werden.
Die Finanzverwaltung stellt dafür eine vorausgefüllte Steuererklärung bereit, die auf bereits vorliegenden Daten basiert. Diesen Vorschlag musst du nur noch prüfen, bei Bedarf anpassen und bestätigen. Schon ist die Steuererklärung abgegeben.
Zusammenfassendes Fazit
Gerade zum Start ins Berufsleben musst du dich in den meisten Fällen nicht direkt darum kümmern. Wichtig ist aber, die wenigen Ausnahmen zu kennen.
- Pflicht besteht vor allem bei mehreren Jobs gleichzeitig oder bestimmten Zusatzleistungen.
- Du kannst freiwillig eine Steuererklärung abgeben. Das lohnt sich vor allem dann, wenn deine beruflich entstandenen Kosten höher sind als 1.230 Euro im Jahr.
💡 Tipp: Wie du deine Einnahmen und Ausgaben im Blick behalten kannst, zeigt dir unser Beitrag „Auskommen mit dem Einkommen“ – mit beispielhaftem Haushaltsbuch.



